Mit der Stellungnahme sollten zum einen Empfehlungen abgegeben werden, auf welchem Höhenniveau die Gebäudesohle liegen sollte, um auch bei einem Hochwasserereignis des Ausmaßes HQ100 noch hochwasserfrei zu sein. Zum anderen sollte abgeschätzt werden, ob durch das geplante Gebäude eine Zunahme der Hochwassergefahr für Dritte zu erwarten ist und wie ein ggf. auftretender Retentionsraumverlust ausgeglichen werden kann. Nach Vorlage unserer Stellungnahme waren die wasserwirtschaftlichen Hürden genommen.
Über die Eröffnung berichten die Schaumburger Nachrichten (SN) in einem Artikel vom 29.06.2012 (Link zum Artikel).