Die Parkanlage ist ein sensibles Terrain: Sie liegt komplett im Überschwemmungsgebiet und die Umbaumaßnahmen mussten von der Region Hannover sowie dem Wasserschifffahrtsamt genehmigt werden.
Mit der Erstellung der wasserrechtlichen Genehmigungen nach §38 und 78 WHG, nach §57 NWG und nach § 31 WaStrG wurden wir beauftragt. Zudem haben wir den Genehmigungsprozess unterstützend begleitet und insbesondere die notwendigen hydraulischen Nachweise der Unbedenklichkeit mit Hilfe eines 2D-Modells erbracht.
Die Internetseite hallolindenlimmer.de berichtet in einem Artikel vom 01.02.2018 über die Eröffnung (Link zum Artikel).
Auch die Hannoversche Allgmeine (Link zum Artikel) und die Stadt/Region Hannover (Link zum Artikel) berichteten am 31.01.2018 von dem Ereignis.