Die Parkanlage ist ein sensibles Terrain: Sie liegt komplett im Überschwemmungsgebiet und die Umbaumaßnahmen müssen von der Region Hannover sowie dem Wasserschifffahrtsamt genehmigt werden.
Mit der Erstellung der wasserrechtlichen Genehmigungen nach §38 und 78 WHG, nach §57 NWG und nach § 31 WaStrG wurden wir beauftragt. Zudem haben wir den Genehmigungsprozess unterstützend begleitet und insbesondere die notwendigen hydraulischen Nachweise der Unbedenklichkeit mit Hilfe eines 2D-Modells erbracht.
Über das Projekt informiert die Hannoversche Allgemeine in einem Artikel vom 08.08.2017 (Link zum Artikel)